Netznutzungsentgelte SWB
Preise für den Netzzugang zum Endverteilernetz der Stadtwerke Bönnigheim
Die Stadtwerke Bönnigheim ermöglichen Unternehmen unter den in der GasNZV zum Netzzugang bei Erdgas vom 04.07.2005 beschriebenen Bedingungen den Zugang zu ihrem Erdgasverteilungsnetz.
Das Entgelt für den Netzzugang bezieht sich auf einen Zeitraum von einem Jahr und setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:
Arbeitsentgelt
+ Leistungsentgelt
+ Entgelt für Messung und Abrechnung
+ ggf. Konzessionsabgabe, sonstige Abgaben
=Netzzugangsentgelt netto
+ Umsatzsteuer (19%)
=Netzzugangsentgelt brutto
Das spezifische Arbeitsentgelt in Cent/kwh berechnet sich in Abhängigkeit von der vereinbarten Transportmenge in kWh.
Das spezifische Leistungsentgelt in €/KW wird in Abhängigkeit von der vereinbarten maximal nutzbaren Stundenleistung in kW bestimmt.
Der spezifische Mischpreis in Cent/kWh ergibt sich aus der Summe von Arbeitsentgelt und entsprechend umgerechneten Leistungsentgelt.
Am 28.2.2006 haben die Stadtwerke Bönnigheim bei der Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg einen Antrag auf Genehmigung der Netznutzungsentgelte Gas gemäß § 23a EnWG gestellt. Die Netzentgelte wurden nach der neuen Netzentgeltverordnung Gas kalkuliert. Mit Beschluss der Landesregulierungsbehörde vom 21.08.2007 wurden die nachstehenden Entgelte für den Zeitraum vom 01.06.2007 befristet bis zum 31.12 2008 genehmigt.





