Mineralfreibad Bönnigheim
Der Jahreskarten-Vorverkauf hat begonnen!
Die Vorbereitungen für die Freibadsaison 2024 sind in vollem Gange!
Auch in diesem Jahr haben Sie wieder die Möglichkeit die Saisonkarten im Vorverkauf zu erwerben. Online haben Sie die Möglichkeit schnell und einfach von zu Hause aus Ihre Jahreskarte zu erwerben.
Bei online erworbenen Jahreskarten gehen Sie bitte bei Ihrem ersten Badbesuch zu den Kassenzeiten an die Freibadkasse um ein entsprechendes Foto hinterlegen zu lassen. Sofern gewünscht, kann die Jahreskarte wie gewohnt in ein Scheckkartenformat umgetauscht werden.
An der Freibadkasse wird der Jahreskarten-Vorverkauf noch an folgenden Terminen stattfinden:
Freitag 26.04.2024 13:00 – 18:00 Uhr
Samstag 27.04.2024 09:00 – 14:00 Uhr
Dienstag 30.04.2024 13:00 – 18:00 Uhr
Bitte bringen Sie als Neukunde einen Antrag auf Ausstellung einer Einzel- bzw. Familien-Jahreskarte bereits ausgefüllt mit. Diese finden Sie unter der Rubrik Mineralfreibad > Informationen.
Wichtig: Wenn Sie Ihre Jahreskarten direkt an der Freibadkasse erwerben ist es zwingend erforderlich, dass jede Person für die eine Jahreskarte ausgestellt werden soll dabei sein muss damit ein entsprechendes Foto hinterlegt werden kann.
Die aktuelle Entgeltordnung mit den diesjährigen Preisen können Sie hier einsehen.
Der Badebetrieb beginnt traditionell ab dem 01.05.2024 zu vorerst eingeschränkten Öffnungszeiten von 11:00 – 19:00 Uhr. Abhängig von der Wetterlage, spätestens aber ab dem 17. Mai 2024 wird der Badebetrieb wieder auf die regulären Öffnungszeiten 08:00 – 20:30 Uhr erweitert.
Bitte beachten Sie, dass die Kassenzeiten aufgrund der Umrüstung der Kassenanlage und der Erweiterung des Online-Shops ab dem 17.05.2024 wie folgt sind:
Montag - Freitag 11:00 - 19:30 Uhr
Samstag - Sonntag 08:00 - 19:30 Uhr
Mit Ihren Jahreskarten, Zehnerkarten und Ihren online gekauften Einzelkarten können Sie selbstverständlich während den kompletten Öffnungszeiten durch das vorhandene Drehkreuz ins Freibad. Bitte bringen Sie bereits erworbene Eintrittskarten immer mit, um den Einlass zu garantieren.
Wir freuen uns auf Sie!
veröffentlicht: 22.03.2024
geändert: 15.04.2024
Wartung der Fernwärmeübergabestationen im Wohngebiet Schlossfeld
Ab Ende April 2024 wird die Heilbronner Versorgungs GmbH im Auftrag der Stadtwerke Bönnigheim die Wartung der Hausübergabestationen durchführen. Diese Wartung ist erforderlich, um einen möglichst reibungslosen, sowie störungsfreien Betrieb gewährleisten zu können. Zusätzlich beinhaltet diese Wartung eine Optimierung der Übergabestationen. Die Wartung erfolgt pro Straßenzug und wird einige Monate beanspruchen. Die Heilbronner Versorgungs GmbH wird gezielt die zur Wartung anstehenden Haushalte bezüglich einer Terminvereinbarung anschreiben. Für die Wartung wird ein Zeitaufwand von ca. zwei Stunden erforderlich sein. Die Anlage muss zu diesem Zweck für die Mitarbeiter der Heilbronner Versorgungs GmbH frei zugänglich sein. Steht bei Ihnen in diesem Jahr auch ein Zählerwechsel an, wird die Wartung mit dem Zählerwechsel zusammen durchgeführt. Der Wartungszeitpunkt kann somit von dem Ihrer Nachbarn abweichen.
Wir bedanken uns für Ihre Mitarbeit und Ihr Verständnis.
veröffentlicht: 24.04.2024
Mehrwertsteuer auf Gas und Wärme steigt zum 01.04.2024 wieder auf 19%
Die vorübergehend auf 7% reduzierte Mehrwertsteuer auf Gas und Wärme wird ab dem 1. April 2024 wieder auf 19 Prozent steigen. Eine gesonderte schriftliche Mitteilung hierzu an alle Kundinnen und Kunden sieht der Gesetzgeber nicht vor.
Was bedeutet die Mehrwertsteuererhöhung für Sie?
Die Bundesregierung hatte die Mehrwertsteuer auf Erdgas und Wärme zwischen dem 1. Oktober 2022 und dem 31. März 2024 befristet von 19 Prozent auf den reduzierten Satz von 7 Prozent gesenkt. Ab 1. April 2024 zahlen alle Haushalte wieder den vollen Mehrwertsteuersatz.
Bei den Sparten Gas und Fernwärme wurde das Stichtagsmodell gewählt. Das heißt es wird die Besteuerung mit dem zum Ende des Ablesezeitraums gültigen Steuersatz über den gesamten Abrechnungszeitraum angewandt. So haben wir bereits das komplette Jahr 2022 mit dem reduzierten Umsatzsteuersatz von 7% an Sie weitergegeben. Das Jahr 2024 wird zum 31.12.2024 dann mit dem Steuersatz von 19% abgerechnet.
WICHTIG: Die Änderung des Mehrwertsteuersatzes wurde in der Regel in Ihrem Abschlagsplan berücksichtigt.
veröffentlicht: 11.03.2024
geändert: 03.04.2024
Spendenaktion der Stadtwerke Bönnigheim
Wir möchten uns ganz herzlich bei allen Spenderinnen und Spendern für die großartige Unterstützung bedanken!
Wir sind begeistert, dass wir innerhalb dieser kurzen Zeit Spenden für insgesamt 16 neue Bänke für das Mineralfreibad Bönnigheim erhalten haben. Weiterer Ersatzbedarf besteht hier aktuell nicht.
Sie haben natürlich auch weiterhin die Möglichkeit das Mineralfreibad Bönnigheim mit Spenden für allgemeine Zwecke zu unterstützen. In Kürze werden z.B. 16 neue Bäume gepflanzt, welche in den kommenden Jahren für ausreichend Schattenplätze sorgen sollen. Jede einzelne Spende trägt dazu bei, dass wir auch weiterhin den guten Standard in unserem schönen Mineralfreibad halten können.
Gerne können Sie den von Ihnen gewählten Betrag überweisen an:
Stadt Bönnigheim
DE02 6045 0050 0006 0026 62
Wir freuen uns, Sie in der kommenden Badesaison 2024 in unserem Mineralfreibad begrüßen zu dürfen.
Ihre Stadtwerke Bönnigheim
veröffentlicht: 22.02.2024
Anpassung der Wasserversorgungssatzung der Stadt Bönnigheim
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 die ab 01. Januar 2024 gültige Änderung der Wasserversorgungssatzung beschlossen.
Diese kann im Downloadbereich eingesehen werden.
veröffentlicht: 15.12.2023
Senkung der Fernwärmepreise im Gebiet Schlossfeld und Amann-Areal zum 01.01.2024
Infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und der daraus folgenden Energiekrise haben sich die Gasbeschaffungspreise seit März 2022 zunächst kontinuierlich erhöht. Seit dem Allzeithoch (ca. 200 €/MWh) im September 2022 und vor allem seit dem Frühjahr 2023 ließen die Beschaffungspreise deutlich nach.
Die für das Jahr 2024 benötigen Gasmengen zum Betrieb der Wärmeversorgungsanlagen im Schlossfeld und im Amann-Areal wurden im Zeitraum vom 01.10.2022 – 30.09.2023 beschafft. Gegenüber dem Vorjahr sinkt der Durchschnittspreis zwar deutlich. Er liegt aufgrund der getätigten Beschaffungen im Jahr 2022 aber noch deutlich über dem heutigen Beschaffungspreisniveau.
Auch der Marktpreis von Holzpellets für die Heizzentrale Schlossfeld hat sich nachhaltig entspannt, liegt aber ebenfalls noch über dem Niveau von 2022.
Diese Entwicklungen am Energiemarkt haben dazu geführt, dass die Arbeitspreise in der Fernwärme wieder gesenkt werden können.
Die Preisfestsetzung erfolgt nach Billigkeit gem. § 315 BGB, d.h. die Stadtwerke Bönnigheim geben nur den tatsächlichen, nicht anderweitig gedeckten Aufwand, über die Arbeitspreise weiter. Insbesondere werden die günstigeren Energiebeschaffungskonditionen an den Endkunden weitergegeben.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 die ab 1. Januar 2024 geltenden Preise der Fernwärmeversorgung im Wohngebiet „Schlossfeld“ beschlossen:
Anpassung der Fernwärmepreise im Wohngebiet „Schlossfeld“
Arbeitspreis bisher |
Arbeitspreis ab 01.01.2024 |
||
netto |
brutto * |
netto |
brutto * |
30,78 ct/kWh |
32,93 ct/kWh |
18,01 Ct/kWh |
21,34 Ct/kWh |
* Alle Bruttopreise enthalten die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer (bis 30.09.22: 19%, 01.10.22-31.12.23: 7%, vorauss. ab 01.01.2024: 19%).
Der Leistungspreis bleibt unverändert bei netto 54,12 €/KW Anschlusswert je Jahr (brutto: 64.40 €/KW/a).
Anpassung der Fernwärmepreise im Wohngebiet „Amann-Areal“
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 die ab 1. Januar 2024 geltenden Preise der Fernwärmeversorgung im Wohngebiet „Amann Areal“ beschlossen:
Arbeitspreis bisher |
Arbeitspreis ab 01.01.2024 |
||
netto |
brutto * |
netto |
brutto * |
18,74 ct/kWh |
20,05 Ct/kWh |
15,96 Ct/kWh |
18,99 Ct/kWh |
* Alle Bruttopreise enthalten die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer (bis 30.09.22: 19%, 01.10.22-31.12.23: 7%, vorauss. ab 01.01.2024: 19%).
Der Leistungspreis bleibt unverändert bei netto 67,46 €/KW Anschlusswert je Jahr (brutto: 80,28 €/KW/a).
Weiterführende Informationen können Sie aus der Sitzungsvorlage zur öffentlichen Gemeinderatssitzung unter www.boennigheim.de → Ratsinfosystem entnehmen.
veröffentlicht: 15.12.2023
Neuer Gaspreis ab 01.01.2024:
Preissenkung der Grundversorgung und Sondertarife
Die vergangenen Jahre haben gezeigt, wie wichtig in schwierigen Zeiten zuverlässige Partner sind.
Die Gasbeschaffungspreise an den Großhandelsmärkten haben sich 2023 stabilisiert, wenn auch auf einem
deutlich höheren Niveau als vor Beginn der Gaskrise und mit weiterhin starken Schwankungen. Dennoch
sind unsere Beschaffungskosten gesunken. Preissenkend wirken sich zudem die reduzierte Bilanzierungs und - Konvertierungsumlage aus. Steigen werden ab dem Jahr 2024 jedoch die Kosten für die Netzentgelte
sowie die CO2-Abgabe nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG).
Zum 01.01.2024 können wir aus den oben genannten Gründen den Arbeitspreis unserer
Grundversorgungstarife um 4,16 ct/kWh (netto) senken. Der Netto-Grundpreis bleibt unverändert.
Die genauen Preise entnehmen Sie bitte der folgenden Preisübersicht.
Die Änderung der Gaspreise erfolgt auf Grundlage des § 5 Abs. 2 und des § 5a GasGVV.
Preisübersicht ab 01.01.2024
Tarif |
Arbeitspreis [ct/kWh] |
Grundpreis [Euro/Monat] |
||||
netto |
brutto 7% MwSt. |
brutto 19% MwSt. |
netto |
brutto 7% MwSt. |
brutto 19% MwSt. |
|
Kleinverbrauchs‑ tarif bis 4.000 Kilowattstunden |
15,59 |
16,68 |
18,55 |
2,55 |
2,73 |
3,03 |
Vollversorgertarif ab 4.000 Kilowattstunden |
11,99 |
12,83 |
14,27 |
12,25 |
13,11 |
14,58 |
Basistarif Gewerbe (Sondervertrag für Gewerbebekunden ab 10.000 kWh) |
11,99 |
12,83 |
14,27 |
12,25 |
13,11 |
14,58 |
Biogas 10 (Sondervertrag für alle Kundengruppen) |
12,43 |
13,30 |
14,79 |
12,25 |
13,11 |
14,58 |
Die Netto-Arbeitspreise enthalten die folgenden Preisbestandteile, insgesamt 1,552 ct/kWh (Grundversorgung Klein- und Vollversorgertarif) bzw. 1,362 ct/kWh (Sondertarife):
Energiesteuer (0,550 ct/kWh), Konzessionsabgabe (0,220 ct/kWh Grundversorgung, 0,03 ct/kWh Sondertarif), CO2-Abgabe (0,637 ct/kWh), Gasspeicherumlage (0,145 ct/kWh), Bilanzierungsumlage (0,0 ct/kWh), Konvertierungsumlage (0,0 ct/kWh).
Die Bruttopreise sind gerundet und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von 7 %. Sollte zum 1.
Januar 2024 der Umsatzsteuersatz auf Gas 19 % betragen, ändert sich der Bruttopreis entsprechend.
Der Grundpreis kann auf Ihrer Abrechnung auch als Leistungspreis bezeichnet sein.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie bei einer Preisanpassung grundsätzlich das Recht haben, diesen Vertrag
ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung gem. § 5 Abs. 3
GasGVV zu kündigen. Änderungen werden gegenüber dem Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrages mit dem Grundversorger die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden
Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.
Haben Sie noch Fragen, brauchen Sie Informationen oder Hilfe? Wir sind gerne für Sie da! Telefonisch unter
Telefon (07131) 56-4248 von Montag bis Freitag, 8:00 bis 20.00 Uhr, Samstag 08:00 bis 14.00 Uhr und per EMail unter gas-swb-vertrieb@hnvg.de.
veröffentlicht: 10.11.2023
Anpassung der Mindest-Anschlussleistung
an die Wärmenetze Schlossfeld und Amann-Areal
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.05.2023 über die Anpassung der Mindest-Anschlussleistung an die Wärmenetze Schlossfeld und Amann-Areal beraten (siehe auch www.boennigheim.de > Ratsinformationssystem). Gemäß § 3 Abs. 1 AVBFernwärmeV n.F., hat der Kunde einen Anspruch auf Anpassung der vereinbarten Anschlussleistung. Diesem Anspruch ist der Gemeinderat mit seinem Beschluss, eine Reduzierung unter den in den Technischen Anschlussbedingungen festgelegten 10 KW zu ermöglichen, nachgekommen.
Der „Antrag auf Reduzierung der Fernwärme-Anschlussleistung“ steht ab sofort auf der Website der Stadtwerke Bönnigheim im Downloadbereich > Fernwärmeversorgung zur Verfügung. Informationen zu Voraussetzungen, weitere Umsetzung und Kosten können Sie dem Antrag entnehmen. Wir bitten um Verständnis, dass nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anträge bearbeitet werden können.
Veröffentlicht: 30.05.2023
Preisbremse für Gas- und Wärmekunden
gem. Erdgas-Wärme-Preisbremsen-Gesetz EWPBG
Ab März sinkt Ihr Abschlag. Sie erhalten zeitnah Post von uns.
Nähere Informationen zur Gaspreisbremse erhalten Sie hier.
Nähere Informationen zur Wärmepreisbremse erhalten Sie hier.
veröffentlicht: 13.01.2023
aktualisiert: 28.02.2023
Bitte beachten Sie unsere neuen Kontaktzeiten
Mo 8.00 Uhr - 11.30 Uhr
Di 8.00 Uhr - 11.30 Uhr und 16.00 bis 18.00 Uhr
Mi geschlossen
Do 8.00 Uhr - 11.30 Uhr
Fr 8.00 Uhr - 11.30 Uhr
Termine außerhalb der Kontaktzeiten sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Außerhalb dieser Zeiten können Sie uns Ihr Anliegen gerne per Email unter stadtwerke@boennigheim.de mitteilen.
Übersicht der
Abschläge 2024
15.03.2024
15.05.2024
15.07.2024
16.09.2024
15.11.2024
Bitte beachten Sie, dass Sie vor den jeweiligen Fälligkeitsterminen keine gesonderte Zahlungsaufforderung mehr erhalten. Die oben genannten
Abschlagstermine entnehmen Sie auch aus Ihrer Turnusabrechnung des Vorjahres.
Ihre Sicherheit ist uns wichtig!
Das Bönnigheimer Mineralbad ist das erste Freibad in Europa mit einem vollautomatischen Gewitter-Warnsystem zum Schutz unserer Badegäste und Mitarbeiter.
Das TUBE Gewitter-Warnsystem empfängt Live-Koordinatendaten von tatsächlichen Blitzeinschlägen in der Umgebung. Die Daten basieren auf dem modernsten Beobachtungssystem für Gewitterblitze der Siemens AG.
Die Alarmierung (Dauerton 25 Sek.) erfolgt durch Hochleistungssirenen.
Die Entwarnung erfolgt 20 Minuten nach dem zuletzt registrierten Blitzschlag im Überwachungsgebiet.
Die Warnung und Entwarnung erfolgt vollautomatisch und bietet vielfältige Vorteile im Vergleich zur manuellen Gewitter-Warnung in Freibädern.
Mehr Informationen erhalten Sie von unserem geschulten Freibadpersonal oder unter www.coptr.de
Wir wünschen Ihnen ein sonniges Badeerlebnis und freuen uns auf Ihren Besuch!