Wasser, Erdgas, Wärme und Mineralfreibad

Ein Stück Lebensqualität

Trinkbrunnen am Mineralfreibad

 

Das lange Warten hat ein Ende!


Am 28.03.2024 öffnet der Bönnigheimer Mineralwassertrinkbrunnen am Freibad wieder.

 

Ihre Stadtwerke Bönnigheim

 

veröffentlicht: 15.03.2024

Mehrwertsteuer auf Gas und Wärme steigt zum 01.04.2024 wieder auf 19%

 

Die vorübergehend auf 7% reduzierte Mehrwertsteuer auf Gas und Wärme wird ab dem 1. April 2024 wieder auf 19 Prozent steigen. Eine gesonderte schriftliche Mitteilung hierzu an alle Kundinnen und Kunden sieht der Gesetzgeber nicht vor.

 

Was bedeutet die Mehrwertsteuererhöhung für Sie?

Die Bundesregierung hatte die Mehrwertsteuer auf Erdgas und Wärme zwischen dem 1. Oktober 2022 und dem 31. März 2024 befristet von 19 Prozent auf den reduzierten Satz von 7 Prozent gesenkt. Ab 1. April 2024 zahlen alle Haushalte wieder den vollen Mehrwertsteuersatz.

 

In Ihren Tarifdaten sind Ihr Grund- und Ihr Arbeitspreis als Bruttowerte, also inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer angegeben.

 

Für das Gas, das Sie bis zum 31. März 2024 verbrauchen, werden Ihnen 7 Prozent Mehrwertsteuer berechnet. Ab 1. April sind es wieder 19 Prozent. Dies können Sie in Ihrer nächsten Abrechnung klar erkennen.

 

Bei der Fernwärme wurde das Stichtagsmodell gewählt. Das heißt es wird die Besteuerung mit dem zum Ende des Ablesezeitraums gültigen Steuersatz über den gesamten Abrechnungszeitraum angewandt. So haben wir bereits das komplette Jahr 2022 mit dem reduzierten Umsatzsteuersatz von 7% an Sie weitergegeben. Das Jahr 2024 wird zum 31.12.2024 dann mit dem Steuersatz von 19% abgerechnet.

 

WICHTIG: Die Änderung des Mehrwertsteuersatzes wurde in der Regel in Ihrem Abschlagsplan berücksichtigt.

 

veröffentlicht: 11.03.2024

Spendenaktion der Stadtwerke Bönnigheim

 

Wir möchten uns ganz herzlich bei allen Spenderinnen und Spendern für die großartige Unterstützung bedanken!

 

Wir sind begeistert, dass wir innerhalb dieser kurzen Zeit Spenden für insgesamt 16 neue Bänke für das Mineralfreibad Bönnigheim erhalten haben. Weiterer Ersatzbedarf besteht hier aktuell nicht.

 

Sie haben natürlich auch weiterhin die Möglichkeit das Mineralfreibad Bönnigheim mit Spenden für allgemeine Zwecke zu unterstützen. In Kürze werden z.B. 16 neue Bäume gepflanzt, welche in den kommenden Jahren für ausreichend Schattenplätze sorgen sollen. Jede einzelne Spende trägt dazu bei, dass wir auch weiterhin den guten Standard in unserem schönen Mineralfreibad halten können.

 

Gerne können Sie den von Ihnen gewählten Betrag überweisen an:

Stadt Bönnigheim

DE02 6045 0050 0006 0026 62

 

Wir freuen uns, Sie in der kommenden Badesaison 2024 in unserem Mineralfreibad begrüßen zu dürfen.

 

Ihre Stadtwerke Bönnigheim

 

veröffentlicht: 22.02.2024

Anpassung der Wasserversorgungssatzung der Stadt Bönnigheim

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 die ab 01. Januar 2024 gültige Änderung der Wasserversorgungssatzung beschlossen.

 

Diese kann im Downloadbereich eingesehen werden.

 

veröffentlicht: 15.12.2023

 

Senkung der Fernwärmepreise im Gebiet Schlossfeld und Amann-Areal zum 01.01.2024

 

Infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und der daraus folgenden Energiekrise haben sich die Gasbeschaffungspreise seit März 2022 zunächst kontinuierlich erhöht. Seit dem Allzeithoch (ca. 200 €/MWh) im September 2022 und vor allem seit dem Frühjahr 2023 ließen die Beschaffungspreise deutlich nach.

 

Die für das Jahr 2024 benötigen Gasmengen zum Betrieb der Wärmeversorgungsanlagen im Schlossfeld und im Amann-Areal wurden im Zeitraum vom 01.10.2022 – 30.09.2023 beschafft. Gegenüber dem Vorjahr sinkt der Durchschnittspreis zwar deutlich. Er liegt aufgrund der getätigten Beschaffungen im Jahr 2022 aber noch deutlich über dem heutigen Beschaffungs­preis­niveau.

 

Auch der Marktpreis von Holzpellets für die Heizzentrale Schlossfeld hat sich nachhaltig entspannt, liegt aber ebenfalls noch über dem Niveau von 2022.

 

Diese Entwicklungen am Energiemarkt haben dazu geführt, dass die Arbeitspreise in der Fernwärme wieder gesenkt werden können.

 

Die Preisfestsetzung erfolgt nach Billigkeit gem. § 315 BGB, d.h. die Stadtwerke Bönnigheim geben nur den tatsächlichen, nicht anderweitig gedeckten Aufwand, über die Arbeitspreise weiter. Insbesondere werden die günstigeren Energiebeschaffungskonditionen an den Endkunden weitergegeben.

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 die ab 1. Januar 2024 geltenden Preise der Fernwärmeversorgung im Wohngebiet „Schlossfeld“ beschlossen:

 

Anpassung der Fernwärmepreise im Wohngebiet „Schlossfeld“

 

Arbeitspreis bisher

Arbeitspreis ab 01.01.2024

netto

brutto *

netto

brutto *

30,78 ct/kWh

32,93 ct/kWh

18,01 Ct/kWh

21,34 Ct/kWh

* Alle Bruttopreise enthalten die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer (bis 30.09.22: 19%, 01.10.22-31.12.23: 7%, vorauss. ab 01.01.2024: 19%).

 

Der Leistungspreis bleibt unverändert bei netto 54,12 €/KW Anschlusswert je Jahr (brutto: 64.40 €/KW/a).

 

 

Anpassung der Fernwärmepreise im Wohngebiet „Amann-Areal“

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 die ab 1. Januar 2024 geltenden Preise der Fernwärmeversorgung im Wohngebiet „Amann Areal“ beschlossen:

 

Arbeitspreis bisher

Arbeitspreis ab 01.01.2024

netto

brutto *

netto

brutto *

18,74 ct/kWh

20,05 Ct/kWh

15,96 Ct/kWh

18,99 Ct/kWh

* Alle Bruttopreise enthalten die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer (bis 30.09.22: 19%, 01.10.22-31.12.23: 7%, vorauss. ab 01.01.2024: 19%).

 

Der Leistungspreis bleibt unverändert bei netto 67,46 €/KW Anschlusswert je Jahr (brutto: 80,28 €/KW/a).

Weiterführende Informationen können Sie aus der Sitzungsvorlage zur öffentlichen Gemeinderatssitzung unter www.boennigheim.de → Ratsinfosystem entnehmen.

 

veröffentlicht: 15.12.2023

Neuer Gaspreis ab 01.01.2024:
Preissenkung der Grundversorgung und Sondertarife

 

Die vergangenen Jahre haben gezeigt, wie wichtig in schwierigen Zeiten zuverlässige Partner sind.


Die Gasbeschaffungspreise an den Großhandelsmärkten haben sich 2023 stabilisiert, wenn auch auf einem
deutlich höheren Niveau als vor Beginn der Gaskrise und mit weiterhin starken Schwankungen. Dennoch
sind unsere Beschaffungskosten gesunken. Preissenkend wirken sich zudem die reduzierte Bilanzierungs und - Konvertierungsumlage aus. Steigen werden ab dem Jahr 2024 jedoch die Kosten für die Netzentgelte
sowie die CO2-Abgabe nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG).


Zum 01.01.2024 können wir aus den oben genannten Gründen den Arbeitspreis unserer
Grundversorgungstarife um 4,16 ct/kWh (netto) senken. Der Netto-Grundpreis bleibt unverändert.


Die genauen Preise entnehmen Sie bitte der folgenden Preisübersicht.


Die Änderung der Gaspreise erfolgt auf Grundlage des § 5 Abs. 2 und des § 5a GasGVV.

 

Preisübersicht ab 01.01.2024

 

Tarif

Arbeitspreis [ct/kWh]

Grundpreis [Euro/Monat]

netto

brutto

7% MwSt.

brutto

19% MwSt.

netto

brutto

7% MwSt.

brutto

19% MwSt.

Kleinverbrauchs‑

tarif

bis 4.000 Kilowattstunden

15,59

16,68

18,55

2,55

2,73

3,03

Vollversorgertarif

ab 4.000

Kilowattstunden

11,99

12,83

14,27

12,25

13,11

14,58

Basistarif Gewerbe (Sondervertrag für Gewerbebekunden

ab 10.000 kWh)

11,99

12,83

14,27

12,25

13,11

14,58

Biogas 10

(Sondervertrag für alle Kundengruppen)

12,43

13,30

14,79

12,25

13,11

14,58

 

 

Die Netto-Arbeitspreise enthalten die folgenden Preisbestandteile, insgesamt 1,552 ct/kWh (Grundversorgung Klein- und Vollversorgertarif) bzw. 1,362 ct/kWh (Sondertarife):
Energiesteuer (0,550 ct/kWh), Konzessionsabgabe (0,220 ct/kWh Grundversorgung, 0,03 ct/kWh Sondertarif), CO2-Abgabe (0,637 ct/kWh), Gasspeicherumlage (0,145 ct/kWh), Bilanzierungsumlage (0,0 ct/kWh), Konvertierungsumlage (0,0 ct/kWh).


Die Bruttopreise sind gerundet und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von 7 %. Sollte zum 1.
Januar 2024 der Umsatzsteuersatz auf Gas 19 % betragen, ändert sich der Bruttopreis entsprechend.


Der Grundpreis kann auf Ihrer Abrechnung auch als Leistungspreis bezeichnet sein.


Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie bei einer Preisanpassung grundsätzlich das Recht haben, diesen Vertrag
ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung gem. § 5 Abs. 3
GasGVV zu kündigen. Änderungen werden gegenüber dem Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrages mit dem Grundversorger die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden
Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.


Haben Sie noch Fragen, brauchen Sie Informationen oder Hilfe? Wir sind gerne für Sie da! Telefonisch unter
Telefon (07131) 56-4248 von Montag bis Freitag, 8:00 bis 20.00 Uhr, Samstag 08:00 bis 14.00 Uhr und per EMail unter gas-swb-vertrieb@hnvg.de.

 

veröffentlicht: 10.11.2023

Anpassung der Mindest-Anschlussleistung

an die Wärmenetze Schlossfeld und Amann-Areal

 

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.05.2023 über die Anpassung der Mindest-Anschlussleistung an die Wärmenetze Schlossfeld und Amann-Areal beraten (siehe auch www.boennigheim.de > Ratsinformationssystem). Gemäß § 3 Abs. 1 AVBFernwärmeV n.F., hat der Kunde einen Anspruch auf Anpassung der vereinbarten Anschlussleistung. Diesem Anspruch ist der Gemeinderat mit seinem Beschluss, eine Reduzierung unter den in den Technischen Anschlussbedingungen festgelegten 10 KW zu ermöglichen, nachgekommen.

Der „Antrag auf Reduzierung der Fernwärme-Anschlussleistung“ steht ab sofort auf der Website der Stadtwerke Bönnigheim im Downloadbereich > Fernwärmeversorgung zur Verfügung. Informationen zu Voraussetzungen, weitere Umsetzung und Kosten können Sie dem Antrag entnehmen. Wir bitten um Verständnis, dass nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anträge bearbeitet werden können.

 

Veröffentlicht: 30.05.2023

Preisbremse für Gas- und Wärmekunden

gem. Erdgas-Wärme-Preisbremsen-Gesetz EWPBG

 

Ab März sinkt Ihr Abschlag. Sie erhalten zeitnah Post von uns.

 

Nähere Informationen zur Gaspreisbremse erhalten Sie hier.

 

Nähere Informationen zur Wärmepreisbremse erhalten Sie hier.

 

 

veröffentlicht: 13.01.2023

aktualisiert:     28.02.2023

Bitte beachten Sie unsere neuen Kontaktzeiten

 

Mo  8.00 Uhr - 11.30 Uhr

Di    8.00 Uhr - 11.30 Uhr und  16.00 bis 18.00 Uhr

Mi   geschlossen

Do   8.00 Uhr - 11.30 Uhr

Fr    8.00 Uhr - 11.30 Uhr

 

Termine außerhalb der Kontaktzeiten sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

 

Außerhalb dieser Zeiten können Sie uns Ihr Anliegen gerne per Email unter stadtwerke@boennigheim.de mitteilen.

 

 

Übersicht der

Abschläge 2024

15.03.2024

15.05.2024

15.07.2024

16.09.2024

15.11.2024

 

Bitte beachten Sie, dass Sie vor den jeweiligen Fälligkeitsterminen keine gesonderte Zahlungsaufforderung mehr erhalten. Die oben genannten

Abschlagstermine entnehmen Sie auch aus Ihrer Turnusabrechnung des Vorjahres.

Ihre Sicherheit ist uns wichtig!

 

Das Bönnigheimer Mineralbad ist das erste Freibad in Europa mit einem vollautomatischen Gewitter-Warnsystem zum Schutz unserer Badegäste und Mitarbeiter.

 

Das TUBE Gewitter-Warnsystem empfängt Live-Koordinatendaten von tatsächlichen Blitzeinschlägen in der Umgebung. Die Daten basieren auf dem modernsten Beobachtungssystem für Gewitterblitze der Siemens AG.

 

Die Alarmierung (Dauerton 25 Sek.) erfolgt durch Hochleistungssirenen.  

Die Entwarnung erfolgt 20 Minuten nach dem zuletzt registrierten Blitzschlag im Überwachungsgebiet.

Die Warnung und Entwarnung erfolgt vollautomatisch und bietet vielfältige Vorteile im Vergleich zur manuellen Gewitter-Warnung in Freibädern.

 

Mehr Informationen erhalten Sie von unserem geschulten Freibadpersonal oder unter www.coptr.de

 

Wir wünschen Ihnen ein sonniges Badeerlebnis und freuen uns auf Ihren Besuch!